WLAN Nutzungbedingungen

Während Ihres Aufenthaltes stellen wir Ihnen gerne einen Internetzugang zur Verfügung. Über diesen können Sie auch unsere stets aktuelle Gästemappe mit Ihrem Endgerät aufrufen. Die Nutzungsvereinbarung für die Nutzung des Internetzugangs der Sonnenoase am Dachsberg finden Sie nachfolgend.

Nutzung des Internetzugangs

Wir stellen einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Diese Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den Feriengast verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges zu jeder Zeit für irgendeinen Zweck, auch volumenmässig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt den Zugang des Feriengastes ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen, wenn gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen wird. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

Zugangsdaten

Der Betreiber stellt dem Feriengast hierfür Zugangsdaten zur Verfügung. Der Betreiber kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können durch den Feriengast neue Zugangsdaten angefordert werden.

Haftungsbeschränkung

Dem Feriengast ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall) stellt der Betreiber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet die Verschlüsselung WPA2, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung oder Protokollierung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Feriengastes. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Feriengastes, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Wir haften nicht für Ausfälle durch technische Gegebenheiten, die durch den Provider oder unsere Zugangsgeräte entstehen. In diesen Fällen werden wir jedoch schnellstmöglich alle Maßnahmen ergreifen, um Ihnen den Zugang wieder zu ermöglichen.

Verantwortlichkeit des Feriengastes

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Feriengastes alleine verantwortlich. Nimmt der Feriengast über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Feriengast verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten.

Insbesondere wird der Feriengast

  • keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Filesharing Programmen und/oder vergleichbare Nutzungen.
  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten nutzen.
  • geltende Jugendschutzvorschriften beachten.
  • keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten.
  • das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter

Der Feriengast stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den Feriengastes und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

Dokumentation

Der Feriengast wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, An- und Abmeldezeit protokolliert wird. Darüber hinaus gehende Protokollierungen werden nicht vorgenommen. Die Protokolldaten werden nur bei Rechtsverletzungen auf richterlicher Anordnung verwendet, um den Betreiber, wenn nötig, schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher Feriengast wann das WLAN genutzt hat. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht.